Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Preise und Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und verstehen sich auf Basis einer Musterbearbeitung. Unseren Preisen sind die gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne zugrunde- gelegt. Bei drastischer Änderung dieser fixen Kosten, behalten wir uns eine Angleichung zum Zeitpunkt der Lieferung vor. Nachweisliche Schreib- oder Übertragungsfehler berechtigen uns, den Differenzbetrag in Rechnung zu stellen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der, zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer

2. Anlieferung, Bearbeitung, Auslieferung und Verpackung

Die angelieferten Werkstücke müssen nach Materialart (Stahl, Buntmetall, Druckguss) getrennt werden. Die Materialarten sind ggf. zu kennzeichnen. Grundsätzlich kann keine Gewährleistung für die Unversehrtheit/Vollzähligkeit der Einzelteile übernommen werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall das der Kunde die Vermischung zum Zwecke des Galvanisierens, auch stillschweigend, duldet. Die Anlieferung und das Abholen der zu bearbeitenden Werkstücke obliegt dem Auftraggeber und erfolgt auf seine Kosten und Gefahr. Die Gefahr geht spätestens mit der Auslieferung der bearbeiteten Werkstücke auf den Besteller über. Verzögert sich das Ausliefern der bearbeiteten Werkstücke durch das Verhalten des Bestellers, geht die Gefahr bei mitgeteilter Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Verpackung der zu bearbeitenden Werkstücke muss so beschaffen sein, dass sie sich auch für den Rücktransport eignet. Weisen die angelieferten Werkstücke im Rohzustand Fehler (wie z. B. Kratzer, Risse, tiefe Roststellen usw.) auf, setzen wir voraus, dass diese Fehler dem Besteller bekannt sind, und die Werkstücke trotzdem bearbeitet werden sollen. Offensichtliche, unspezifische Fehler, z.B. Transportbeschädigungen, in der Oberfläche werden – sofern sie entdeckt werden – dem Kunden mitgeteilt. Die Bearbeitung der Werkstücke erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden. Die zu bearbeitenden Werkstücke müssen eine galvanisiergerechte Oberfläche aufweisen. Dies bedeutet eine durchgängig leitfähige Oberfläche die frei von Lacken, Farben o.ä. sein muss. Sind Zunder- oder Rostschichten so ausgeprägt das eine besondere Vorbehandlung notwendig ist werden die entstehenden Kosten gesondert ausgewiesen.

3. Liefertermine

Liefertermine gelten ab völliger Klarstellung aller, für den Auftrag erforderlicher Angaben und sind grundsätzlich unverbindlich.

4. Eigentumsrecht

An den uns zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Werkstücken erlangen wir gemäß §950 BGB das Eigentum. Bis zur völligen Begleichung unserer Ansprüche gegen den Besteller aus dem gesamten Geschäftsverkehr behalten wir uns das Eigentum vor. Dies gilt auch, wenn die Ware vom Besteller weiterverarbeitet wird. ( Verlängerter Eigentumsvorbehalt )

5. Gewährleistung und Mängelrüge

Reklamationen müssen uns sofort, spätestens jedoch 5 Tage nach Abholung, mitgeteilt werden. Es muss uns die Möglichkeit des Nachprüfens gegeben werden. Bei berechtigter Reklamation werden die Werkstücke von uns nachgebessert. Ist ein Nachbessern nicht möglich, können Garantieansprüche nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages anerkannt werden. Grundsätzlich kann keine Haftung übernommen werden für: -Werkstücke die nach dem Galvanisieren einer Wärmebehandlung bedürfen und der Besteller nicht schriftlich auf diese Notwendigkeit hingewiesen hat. -austretende Elektrolytrückstände aus undichten, porösen Schweißnähten und/oder Oberflächen.

6. Zahlungsbedingungen

Im Sinne des Umweltschutzes werden Rechnungen grundsätzlich elektronisch verschickt. Wird der Rechnugsversand per Post gewünscht berechnen wir Papier- und Portokosten welche auf den Rechnungen separat ausgewiesen werden Das Zahlungsziel beträgt: 14 Tage netto. Abweichende Zahlungsbedingungen werden auf den Rechnungen ausgedruckt.

7. Sonstiges

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.